Am 7. November 2019 hat die Justizministerkonferenz beschlossen, künftig
auf die Bildung einer Gesamtnote aus universitärer Schwerpunktprüfung
und staatlicher Pflichtfachprüfung zu verzichten. Mit Schreiben vom
heutigen Tage haben wir als Bundesverband rechtswissenschaftlicher
Fachschaften e.V. (BRF) den Landesjustizminister*innen unsere
Verwunderung und Bestürzung über den Beschluss zum Ausdruck gebracht
und ihnen argumentativ dargelegt, warum dieser Beschluss den Interessen
der Studierenden zuwiderläuft. Die volle Stellungnahme des BRF ist auf
https://bundesfachschaft.de/sp19_stellungnahme abrufbar.
Besonders bestürzt uns, dass sich die Justizminister*innen mit ihrem Beschluss gegen die Position nahezu
aller Betroffenen stellen und die Empfehlung des vorbereitenden Koordinierungsausschusses vollständig
übergehen. „Der Austausch der letzten Jahre wird so vollständig entwertet. Für alle diejenigen, die sich seit
Jahren engagiert im Schwerpunkt einbringen, stellt dieser Beschluss einen Schlag ins Gesicht dar“,
kommentiert Marc Castendiek, Vorsitzender des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften
e.V., die Position der Studierenden zu diesem Beschluss. Sein Stellvertreter Broder Ernst ergänzt: „Die
Möglichkeit, den Schwerpunkt in die Endnote einfließen zu lassen, stellt eine besondere Motivation für die
Studierenden dar. Eine Abschaffung dieser beliebten Möglichkeit wird die Attraktivität des Jurastudiums weiter
senken und den Jurist*innenmangel verstärken.“
Der BRF sieht den Beschluss der Justizministerkonferenz als Idee eines Kompromisses. Dieser wird jedoch
weder von Befürwortern noch Gegnern des Schwerpunktstudiums als geeignet angesehen und schafft somit
einen „faulen Kompromiss“, der die Studiensituation weiter verschlimmert. So bilanziert Castendiek für den
Fall der Umsetzung des Vorschlags: „Mittelfristig würde der Schwerpunkt so zu einem Ballast für Studierende
und Lehrende, sodass der Vorschlag der Justizminister*innen seine Abschaffung einleitet. Den
Justizminister*innen fehlte jedoch der Mut, diese zurecht unpopuläre Folge klar zu benennen.“
Als Vertretung der über 110.000 deutschen Jurastudierenden lehnt der BRF den Verzicht auf eine Gesamtnote
ab. Wir fordern alle Landesjustizminister*innen auf, ihren Beschluss zu überdenken und aufzuheben. Die
Bundesjustizministerin sollte sich die Kritik zu Herzen nehmen und den Beschluss nicht umsetzen.
Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. ist der Zusammenschluss der Studierendenvertretungen an den juristischen Fakultäten und vertritt die Interessen der Jurastudierenden in Deutschland.
Für Fragen und O-Töne stehen bereit:
Marc Castendiek
Vorsitzender
vorsitz@bundesfachschaft.de
Broder Ernst
Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit & stellvertretender Vorsitzender
vize@bundesfachschaft.de
